1. 1. Allgemeines

      1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
        Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von der Vivian Weris GmbH – im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt – als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB angeboten und durchgeführt werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
        Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten darf, oder wenn es Gründe gibt, die zu Gewissenskonflikten führen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

      2. Inhalt des Dienstvertrages
        Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in der Form, dass er alle seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern dieser keine andere Entscheidung trifft.
        Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Angestellte, externe Trainer

         

        und Mitarbeiter

         

        sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

      3. Rechtliche Rahmenbedingungen
        Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Auftragnehmer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Der Auftragnehmer darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen. Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine solche. Der Auftraggeber trägt daher während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

      2. Vertragslaufzeit und Beendigung

      1. Vertragslaufzeit bei langfristigen Coaching-Programmen
        Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Coaching-Programm und beträgt, je nach Art des Programms, mehrere Wochen oder Monate. Die genaue Laufzeit und der Beginn des Coachings werden in der jeweiligen Coaching-Vereinbarung festgelegt.
        Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Honorare gilt für die gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Coaching-Sitzungen vollständig in Anspruch nimmt.

      2. Verlängerung und Beendigung des Vertrags
        Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Coachings ist möglich, muss jedoch ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
        Der Auftraggeber kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden, insbesondere bei schwerwiegenden, nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen, die die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Honorare ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Honorare für die gesamte Vertragslaufzeit verpflichtet.

      3. Kündigung aus wichtigem Grund
        Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder die Zusammenarbeit nachhaltig beeinträchtigt ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, das Coaching mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht.

      3. Angebote, Honorare und Zahlungsbedingungen

      1. Angebote und Honorare
        Angebote für gewerbliche Auftraggeber

         

        werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht und nach Annahme durch den Auftraggeber schriftlich mittels Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer bestätigt. Mündlich erteilte Angebote sind daher nicht verbindlich.
        Alle Angebote sind freibleibend, verstehen sich in Euro und zzgl. der bei Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen behält sich der Auftragnehmer vor.
        Für Coaching-, Beratungs- und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Coaching- bzw. Trainingshonorars inkl. aller entstandenen zusätzlichen Kosten (z.B. Reise-, Übernachtungs- und Mietkosten für technisches Equipment).
        Die Honorare sind grundsätzlich vor jedem Termin bzw. nach Vorlage der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Dienstleistung zu vereinbaren und in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festzuhalten.

      2. Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Abbruch
        Wenn der Auftraggeber aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen das Coaching oder die vereinbarten Dienstleistungen vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Honorare für die volle Vertragslaufzeit zu entrichten.

      4. Rücktritt vom Vertrag und Änderungen der Leistung

      1. Rücktritt durch den Auftragnehmer
        Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wenn der Auftraggeber Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint oder wenn unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) dies erfordern. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird vereinbart. Für anfallende Kosten wie Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten besteht kein Anspruch auf Erstattung.

      2. Rücktritt durch den Auftraggeber bei langfristigen Coachings
        Bei langfristigen Coachings (mit einer Laufzeit von mehreren Wochen oder Monaten) ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber nach Beginn des Coachings grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen für die gesamte Laufzeit des Coachings zu leisten, auch wenn er die Zusammenarbeit vorzeitig beendet.
        Ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen möglich, insbesondere bei schwerwiegenden, nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen, die die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt auch in diesem Fall nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

      3. Rücktritt durch den Auftraggeber bei Einzelcoaching-Terminen
        Ein gebuchter Einzelcoaching-Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Handelt es sich um einen Montagstermin, so muss die Absage spätestens freitags bis 13:00 Uhr erfolgen. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Eingang per E-Mail oder Post) geschehen.
        Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird der Mindestbetrag für eine Sitzung in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber zu begleichen. Bereits geleistete Zahlungen für Einzeltermine werden in keinem Fall zurückerstattet.

      4. Änderungen der Leistung
        Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine oder Inhalte des Coachings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird vereinbart. Eine Rückerstattung oder ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

      5. Widerrufsrecht für Verbraucher

      1. Widerrufsrecht
        Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
        Besonderheiten bei Dienstleistungen: Wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, verzichtet der Auftraggeber insoweit auf sein Widerrufsrecht. Bei einer anteiligen Leistung steht dem Auftragnehmer dafür – auch bei einem Widerruf – die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zu. Hierfür kann folgende Vorlage genutzt werden : 

        Muster Widerrufsvorlage Muster für das Widerrufsformular
        Vivian Weris GmbH
        Lüdersdorfer Str. 2
        36179 Bebra

        E-Mail: info@vivian-weris.de

        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des Mentoring-Programms (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Buchung sich der Widerruf bezieht) ▪ gebucht am: (*). . . . ./ . . . . . ▪ Bestätigungs-E-Mail erhalten am: (*) ▪ Name des/der Verbraucher(s); ▪ Anschrift des/der Verbraucher(s); ▪ Kontodaten für die Rückerstattung ▪ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);

        Datum (*)
        Unzutreffendes streichen

      2. Widerruf von digitalen Inhalten
        Bei Erwerb digitaler Inhalte mit sofortigem Zugriff verzichtet der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn er ausdrücklich zustimmt, dass die Bereitstellung der Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Abschluss des Kaufs deutlich auf den Verzicht hin und dokumentiert dessen Zustimmung

      6. Haftung und Haftungsbeschränkung

      1. Haftungsbeschränkung
        Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
        Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

      7. Vertraulichkeit und Datenschutz

      1. Vertraulichkeit
        Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers streng vertraulich. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen.

      2. Datenschutz
        Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung und zur Abwicklung des Coaching-Prozesses genutzt und nur in Fällen, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind, an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden

      8. Versicherungsschutz

      Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sein Handeln innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer.

      9. Höhere Gewalt (Force Majeure)

      Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, wenn dies auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Anordnungen). In solchen Fällen kann der Auftragnehmer die Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

      10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

      Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Bebra. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Bad Hersfeld, auch wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      11. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.