1. Allgemeines
    1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Workshops oder Trainings, die von der Vivian Weris GmbH – im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt – als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB angeboten und durchgeführt werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten darf, oder wenn es Gründe gibt, die zu Gewissenskonflikten führen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
    2. Inhalt des Dienstvertrages
      Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in der Form, dass er alle seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern dieser keine andere Entscheidung trifft.
      Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers. Die digitalen Inhalte stellen einen wesentlichen Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung dar und werden dem Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsschluss vollständig zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Angestellte, externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen
    3. Rechtliche Rahmenbedingungen
      Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Auftragnehmer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Der Auftragnehmer darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen. Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine solche. Der Auftraggeber trägt daher während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
  2. Vertragslaufzeit und Beendigung
    1. Vertragslaufzeit bei langfristigen Coaching-Programmen
      Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Coaching-Programm und beträgt, je nach Art des Programms, mehrere Wochen oder Monate. Die genaue Laufzeit und der Beginn des Coachings werden in der jeweiligen Coaching-Vereinbarung festgelegt.
      Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen geschuldet. Dies gilt insbesondere, soweit die Leistungen bereits erbracht wurden oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
    2. Verlängerung und Beendigung des Vertrags
      Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Coachings ist möglich, muss jedoch ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
      Der Auftraggeber kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden, insbesondere bei schwerwiegenden, nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen, die die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, soweit die entsprechenden Leistungen bereits erbracht wurden oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Honorare für die gesamte Vertragslaufzeit verpflichtet.
    3. Kündigung aus wichtigem Grund
      Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder die Zusammenarbeit nachhaltig beeinträchtigt ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, das Coaching mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht.
  3. Angebote, Honorare und Zahlungsbedingungen
    1. Angebote und Honorare
      Angebote für gewerbliche Auftraggeber werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht und nach Annahme durch den Auftraggeber schriftlich mittels Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer bestätigt. Mündlich erteilte Angebote sind daher nicht verbindlich.
      Alle Angebote sind freibleibend, verstehen sich in Euro und zzgl. der bei Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen behält sich der Auftragnehmer vor.
      Für Coaching-, Beratungs- und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Coaching- bzw. Trainingshonorars inkl. aller entstandenen zusätzlichen Kosten (z.B. Reise-, Übernachtungs- und Mietkosten für technisches Equipment).
      Die Honorare sind grundsätzlich vor jedem Termin bzw. nach Vorlage der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Dienstleistung zu vereinbaren und in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festzuhalten.
    2. Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Abbruch
      Wenn der Auftraggeber aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen das Coaching oder die vereinbarten Dienstleistungen vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Honorare für die volle Vertragslaufzeit zu entrichten.
  4. Rücktritt vom Vertrag und Änderungen der Leistung
    1. Rücktritt durch den Auftragnehmer
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wenn der Auftraggeber Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint oder wenn unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) dies erfordern. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird vereinbart. Für anfallende Kosten wie Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten besteht kein Anspruch auf Erstattung.
    2. Rücktritt durch den Auftraggeber bei langfristigen Coachings
      Bei langfristigen Coachings (mit einer Laufzeit von mehreren Wochen oder Monaten) ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber nach Beginn des Coachings grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen für die gesamte Laufzeit des Coachings zu leisten, auch wenn er die Zusammenarbeit vorzeitig beendet.
      Ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen möglich, insbesondere bei schwerwiegenden, nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen, die die weitere Teilnahme unzumutbar machen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt auch in diesem Fall nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    3. Rücktritt durch den Auftraggeber bei Einzelcoaching-Terminen
      Ein gebuchter Einzelcoaching-Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Handelt es sich um einen Montagstermin, so muss die Absage spätestens freitags bis 13:00 Uhr erfolgen. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Eingang per E-Mail oder Post) geschehen.
      Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird der Mindestbetrag für eine Sitzung in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber zu begleichen. Bereits geleistete Zahlungen für Einzeltermine werden in keinem Fall zurückerstattet.
    4. Änderungen der Leistung
      Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine oder Inhalte des Coachings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird vereinbart. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
  5. Widerrufsrecht für Verbraucher
    1. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer (Vivian Weris GmbH, Lüdersdorfer Str. 2, 36179 Bebra, E-Mail: info@vivian-weris.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder per Post) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
    2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    3. Besonderheiten bei Dienstleistungen: Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so ist der Auftraggeber im Falle eines Widerrufs verpflichtet, dem Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen zu leisten.Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen.
    4. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
    5. Widerruf bei digitalen Inhalten: Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
    6. Muster-Widerrufsformular
      Vivian Weris GmbH
      Lüdersdorfer Str. 2
      36179 Bebra
      E-Mail: info@vivian-weris.de

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des Mentoring-Programms (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Buchung sich der Widerruf bezieht) ▪ gebucht am: (*). . . . ./ . . . . . ▪ Bestätigungs-E-Mail erhalten am: (*) ▪ Name des/der Verbraucher(s); ▪ Anschrift des/der Verbraucher(s); ▪ Kontodaten für die Rückerstattung ▪ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier); Datum

      (*) Unzutreffendes streichen 
  6. Haftung und Haftungsbeschränkung
    1. Haftungsbeschränkung
      Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
      Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
  7. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Vertraulichkeit
      Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers streng vertraulich. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen.
    2. Datenschutz
      Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung und zur Abwicklung des Coaching-Prozesses genutzt und nur in Fällen, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind, an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden
  8. Versicherungsschutz
    Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sein Handeln innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer.
  9.  Höhere Gewalt (Force Majeure)
    Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, wenn dies auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Anordnungen). In solchen Fällen kann der Auftragnehmer die Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Bebra. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Bad Hersfeld, auch wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  11. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.